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Nullplan
ist ein vertraglicher Vergleich meist im außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren bei dem dem Gläubiger kein "Angebot" gemacht werden kann. Ursache ist dabei das geringe Einkommen des Schuldners. Meist wird im Nullplan den Gläubigern nicht mehr angeboten, als die Gläubiger beim Insolvenzverfahren an pfändbaren Beträgen ohnehin erhalten würden. Ein Gläubiger wird dem in der Regel nicht zustimmen.


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