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Schuldnerberatung

 

ERLASSVERTRAG


(Gläubiger/in)
Der/Dem
steht gegen


(Schuldner/in)
eine Forderung in Höhe von
Euro
zzgl. Zinsen
Kosten zu.

Gesch.-Zeichen


Der/Die Gläubiger/in ermäßigt diese Forderung auf einen Betrag von Euro.


(in Worten:

Der/Die Schuldner/in nimmt den Teilerlass an.
Nebenkosten (Gerichts-, Anwalts-, Mahnkosten etc.) sind von dem Erlass miterfasst. Die verbleibende Restforderung wird aus dem Darlehen beglichen, welches der/die Schuldner/in vermittelt durch die
beantragt.

Der Betrag wird unmittelbar an den/die Gläubiger/in ausgezahlt, wenn und sobald das Darlehen zur Umschuldung bewilligt worden ist.

Der Erlassvertrag ist unter dem Vorbehalt dieser Bewilligung abgeschlossen. Bis zur Entscheidung über die Darlehensgewährung verzichtet der/die Gläubiger/in darauf, seine/ihre Forderung gerichtlich oder im Mahnverfahren geltend zu machen bzw. sie im Wege der Zwangsvollstreckung oder durch Einziehung von Lohnvorausabtretung beizutreiben.

Sind derartige Maßnahmen bereits eingeleitet, wird der/die Gläubiger/in sie bis zur Entscheidung über die Darlehensgewährung aussetzen. Soweit er/sie die Maßnahmen nach Unterzeichnung dieses Vertrages weiterhin durchführt, werden die gepfändeten bzw. eingezogenen Beträge von der vereinbarten Restforderung in Abzug gebracht.

Mit seiner/ihrer Unterschrift verzichtet der/die Gläubiger/in auf die gesamte Restforderung. Dieser Schuldenerlassvertrag bewirkt die Aufhebung des Gesamtschuldverhältnisses i.S.v. § 423 BGB auch gegenüber dem § 421 BGB evtl. Leistungen des Verpflichteten. Der/Die Gläubiger/in wird nach Eingang der Zahlung
- die vollstreckbare Ausfertigung des Schuldtitels aushändigen
- eine Quittung ausstellen
- eine Löschungsbewilligung für das Schuldnerverzeichnis erteilen
- eine Erledigungsmeldung an die Schufa und ggf. andere Auskunftsstellen veranlassen.


Ort, Datum

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