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Suchbegriff:kosten

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Immer wieder plagen sich unser Gesprächsteilnehmer mit der Frage: "Soll ich ein Insolvenzverfahren einleiten oder nicht." Wenn sie ein Verbraucherinsolvenzverfahren einleiten wollen müssen sie folgenden Fragen vorab klären: Wie hoch ist Ihr Einkommen und wie viel zahlen sie im Monat an Schulden und offenen Forderungen zurück? Haben sie noch Vermögen? Wie viel könnten sie zurückzahlen? Mit welchen Kosten müssen sie rechnen: 1.Verfahrenskosten, 2.Anwaltskosten oder Kosten für das Insolvenzverfahren Gerichtskosten Die Verfahrenskosten - also die Gerichtsgebühren und das Honorar für den späteren Insolvenzverwalter können bis zu 2.500 € betragen. Dieser Betrag wird Ihnen während des gesamten Insolvenzverfahrens für 6 Jahre gestundet. Anschließend vereinbaren Sie mit dem Gericht eine Ratenzahlung, beispielsweise in Höhe von 50 €

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Wichtige gesetzliche Reglung für die Schuldnerberatung   Gesetze   Paragraph / Inhalt Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) § 2 Begriff der Rechtsdienstleistung § 6 UnentgeltlicheRechtsdiestleistungen § 8 Öffentliche und öffentlich anerkannt Stellen Zivilprozessordnung (ZPO) §§ 114 ff. Prozesskostenhilfe § 721 Räumungsfristen bei Zwangsräumung § 765a Vollstreckungsschutz in Härtefälle § 794a Räuungsfristen bei Räumungsvergleichen § 850 ff. Pfändungsschutz für Arbeitskonten

Auf der Seiten haushalt2 finden sie das Stichwort 3 -mal

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HAUSHALTSPLAN Monatliche Einnahmen Einkommen Betrag in Euro Lohn/Gehalt (netto) Betrag Renten und Pensionen (netto) Unterhaltszahlungen Staatliche Zahlungen Arbeitslosengeld/Grundsicherung für Arbeitsuchende Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) Wohngeld Erziehungsgeld bzw. Elterngeld Kindergeld Kinderzuschlag Rückerstattung von: Staat (zum Beispiel Steuern) Versicherungen (zum Beispiel Krankenkasse)

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HAUSHALTSPLAN Stand per: Einnahmen Ausgaben Gehalt Miete Lohn/Gehalt Heizkosten Leistungen des Arbeitsamtes Energie Krankengeld Unterhalt Sozialhilfe Versicherungen Rente PKW (s. Tabelle) Kindergeld GEZ/Kabelfernsehen Kindergeldzuschlag Zeitung/Zeitschrift/Abos Erziehungsgeld (bis ) Vereinsbeiträge/Hobby

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Stufe 3: Vereinfachtes Verbraucherinsolvenzverfahren und Restschuldbefreiung 1.Scheitert auch das gerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren (Stufe 2), muss das Gericht nun prüfen, ob es dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stattgibt. Voraussetzung dafür ist, dass das Schuldnervermögen zur Deckung der Verfahrenskosten ausreicht oder, der Schuldner die Verfahrenskosten in sonstiger Weise beibringen kann. Die Verfahrenskosten setzen sich im Wesentlichen aus der Verfahrensgebühr und den anfallenden weiteren Kosten zusammen. Falls die Verfahrensvoraussetzungen vorliegen, eröffnet das Gericht ein sogenanntes vereinfachtes Insolvenzverfahren, das heißt, es wird in der Regel nur eine Gläubigerversammlung durchgeführt oder - bei überschaubaren Vermögensverhältnissen des Schuldners und geringer Gläubigeranzahl oder geringer Höhe der Verbindlichkeiten - vo

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