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3. Verbraucherinsolvenzverfahren

Das Verbraucherinsolvenzverfahren wurde 1999 in die Insolvenzordnung aufgenommen. Im Rahmen dieses Verfahrens haben auch Verbraucher und Kleingewerbetreibende sowie nur geringfügig wirtschaftlich selbstständig Tätige die Möglichkeit einer geregelten Schuldenbereinigung.

Das Verbraucherinsolvenzverfahren verläuft in drei Schritten:

  Die Insolvenzordnung sieht vor, dass Schuldner und Gläubiger zunächst versuchen, sich im Wege eines privaten Vergleichs außergerichtlich auf eine Schuldenbereinigung zu einigen. Hilfestellung sollen hier die Schuldnerberatungsstellen geben.

  Scheitert dieses außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren, kann der Schuldner beim Gericht einen Insolvenzantrag stellen. Im Rahmen dieses Verfahrens ist dann zunächst vorgesehen, dass erneut ein Schuldenbereinigungsplan erarbeitet und vorgelegt wird (gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren).

  Findet dieser Plan wieder keine Zustimmung bei den Gläubigern, leitet das Insolvenzgericht ein vereinfachtes Insolvenzverfahren ein, in dem die Vermögenswerte des Schuldners verwertet werden.

  Stufe 1
außergerichtlicher Einigungsversuch

  Stufe 2
Insolvenzantrag
Gerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren Insolvenzverfahren ruht

  Stufe 3
Vereinfachtes Insolvenzverfahren.
Verteilung der Masse

  ( Stufe 4 )
Restschuldbefreiung
Wohlverhaltensperiode Schuldenerlass





 

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