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An
"Vorname" "Nachname"
"Adresse"
"Postleitzahl" "Ort"
--(Gläubiger)---



"Firma"

20.10.2010


Einigungsversuch

Betrifft: Frau Maike XXX
wohnhaft: XXX
Ihr Zeichen : "Anmerkung"// "ID"XXx
Forderung "Firma"


Der Schuldner haftet über seine privaten Verbindlichkeiten persönlich.
Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit zeigen wir an, dass uns Frau XXX mit der anwaltlichen Interessenvertretung in vorbezeichneter Angelegenheit beauftragt hat. Ordentliche Vollmacht wird anwaltlich versichert. Unsere Mandantin ist unverschuldet in Zahlungsschwierigkeiten geraten.

Sie hat Gesamtverbindlichkeiten gegenüber <> Gläubigern und ist auf Grund ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse nicht zahlungsfähig. Zur Sanierung ihrer Schuldensituation ist sie jedoch daran interessiert ein außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren durchzuführen.

Frau XXX verfügt über kein Vermögen oder Grundbesitz. Sie erhält ein derzeitiges monatliches Nettoeinkommen in Höhe von ALGII.


In Vorbereitung auf das Insolvenzverfahren unterbreitet Sie den beigefügten Vergleichsvorschlag zur Schuldenbereinigung und bittet um Zustimmung. Für Ihre Rückmeldung haben wir uns den

15.12.2010



vorgemerkt. Sollte keine Zustimmung erfolgen, stellen wir den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mit Restschuldbefreiung.

Der Schuldenbereinigungsplan ist Grundlage für den Versuch der außergerichtlichen Schuldenbereinigung mit den Gläubigern und Erfordernis gemäß § 305 I Nr. 1 InsO.

Im Falle des Scheiterns einer außergerichtlichen Einigung mit den Gläubigern übergibt der Schuldner mit Eröffnungsantrag innerhalb von 6 Monaten, beim zuständigen Amtsgericht eine Bescheinigung einer geeigneten Person, dass das Verfahren auf der Grundlage des Planes gescheitert ist. Das Fehlen des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsversuches führt zur Unzulässigkeit des Antrages. Die Gläubiger und der Schuldner einigen sich gemäß § 305 I Nr. 1 InsO auf folgendes Verfahren:

  • · Frau XXX kann derzeit keine Ratenzahlung leisten.
  • · Jeder Gläubiger wird dazu mit der jeweiligen Quotelung angeschrieben. Die Summe wird prozentual, auf alle Gläubiger verteilt und jährlich zur Auszahlung gebracht.
  • · Diese Besserungsoption wird für den Zeitraum von 6 Jahren zugesichert.
  • · Die Frist beginnt nachdem der letzte Gläubiger dieser Regelung zugestimmt hat. Während dieser Zeit verzichten die Gläubiger auf Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.
  • · Zum Ende eines jeden Kalenderjahres wird Frau XXX Nachweise über ihr Einkommen erbringen.
  • · Sollte während dem unter Punkt 2 genannten Zeitraum ein Erbteil für Frau XXX anfallen, so wird die Hälfte davon, gemäß InsO in das Schuldenregulierungsverfahren einbezogen.
  • · Der Gläubiger wird dem Schuldner nach Ablauf der unter Punkt. 2 genannten Frist den Schuldtitel aushändigen und den Forderungsverzicht bzw. die bis dahin noch nicht getilgten Restverbindlichkeiten erklären.


Wir bitten höflich, das Dokument als Entwurf zu betrachten und mir Ihren Standpunkt innerhalb der vorgenannten Frist mitzuteilen.

Der Vergleich stellt kein Forderungsanerkenntnis dar, sondern ist lediglich als Bestandsaufnahme zu werten. Dies trifft insbesondere für gerichtlich anhängige Forderungen zu. Ihre aktualisierte Forderungsanmeldung können Sie uns zusenden oder zu einem späteren Zeitpunkt beim gerichtlich bestellten Insolvenzverwalter/Treuhänder einreichen, bzw. der Gläubigerversammlung vor Gericht mitteilen. Dazu werden Sie vom Insolvenzverwalter/Treuhänder gesondert aufgefordert.

Ich bitte von kostentreibenden Zwangsmassnahmen abzusehen, und dem Schuldner eine Stundung Ihrer Forderungen zu bewilligen.

Weiterhin bitte ich um Mitteilung in wie weit Sie zu einer anderen Form der Schuldenbereinigung, und zu welchen Bedingungen, bereit wären.

Nachfolgend wird eine Auflistung sämtlicher Gläubiger und Forderungen überreicht.

Mit freundlichen Grüßen



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